Die neue Glücksspiellizenz in Deutschland (Schleswig Holstein)
Schleswig-Holstein ist im Streit um den Glücksspiel-Staatsvertrag weit vorausgeprescht. Dazu setzte die Koalition im Landtag ein Glücksspielgesetz durch, das notfalls auch im Alleingang bei online-Pokerspielen oder Sportwetten von privaten Buchmachern erlaubt. Diese Neuregelung hat sei März 2012 Gültigkeit. Sie gilt aber nur, wenn es keinen neuen Staatsvertrag mit den anderen Bundesländern gibt, denn diese wollen das Glücksspiel bis jetzt nur begrenzt freigeben.
Mindestkapital bei Online-Spielen
Nach $ 23 VII des Glückspielgesetzes beträgt bei Online-Spielen das Mindestkapital bzw. die Sicherheitsleistung 1 Million Euro, die auch als selbstschuldnerische Bankbürgschaft aufgebracht werden kann.
In Schleswig-Holstein erhalten auch Glücksspielanbieter eine Vertriebsgenehmigung, wenn sie in der EU oder dem EWR zugelassen sind. Dies gilt vor allen Dingen für die sogenannten Spielläden, in denen vor Ort die Spielscheine ausgefüllt werden, das Spiel selbst an einem anderen Ort stattfindet. Hier richtet sich die Sicherheitsleistung nach dem Umsatz und bewegt sich zwischen 20.000 und 5 Millionen Euro.
Den Antrag kann jede juristische oder natürliche Person in der EU stellen oder aber auch jede juristische Person in der EWR.
Die grundlegenden Einlassungen der Glücksspiel-Wettlizenz
Jeder, der Glücksspiele oder Wetten anbieten möchte, der benötigt in der Regel eine Glückspiellizenz, die sich nach den innerstaatlichen Gesetzen richtet. Das grundsätzliche Problem liegt darin, dass in diversen Ländern das online-Glücksspiel verboten ist oder von staatlichen Organen ausgeführt wird. Des Weiteren muss gesagt werden, dass sowohl im Glücksspiel- als auch im Wettrecht die innerstaatlichen Gesetze des Landes in der die Betriebstätte sich befindet und des Weiteren die Gesetze den Anbieterstaates zu beaschten sind. Lösungen ergeben sich hier nur durch die europäische Rechtsprechung und der Realisierung der Lizenz in einem EU-Land wie Malta, England, Gibraltar. Es gibt aber Voraussetzungen, die erlauben, dass das Glücksspiel in der gesamten EU sowohl angeboten als auch beworben werden darf. Die Vorteile der EU-Lizenz liegen dabei klar auf der Hand. Das Angebot ist seriös, denn die EU-Ländern kennen die hohen Auflagen zur Realisierung des Angebots. Weiterhin wird steuerlich der Gestaltungsmissbrauch verhindert, es herrscht Datensicherheit und die Anbindung an die verschiedenen Zahlungsprovider ist jederzeit möglich. Dagegen sind die Offshore-Glücksspiellizenzen aus den Drittstaaten eher kritisch anzusehen. Hier kann man davon ausgehen, dass das Glücksspiel- und Wettangebot sich nur an Personen des Sitzes der Betriebsstätte richten darf. Mit diesen Ländern besteht kein Rechtshilfeabkommen und Sanktionen sind nur schwer durchsetzbar.
Wichtig und zu beachten

Im eigenen Interesse sollten Glücksspiel-Anbieter darauf achten, dass die online Glücksspiel-Lizenz von Schleswig-Holstein keine Gültigkeit in anderen Bundesländern hat. So darf ein Unternehmen, dass eine Glücksspiel-Linzenz für Schleswig-Holstein bekommen hat, seine Dienste nicht in einem anderen Bundesland anbieten. Die Werbung von einigen Anbietern ist hier irreführend und verleitet sicherlich so manchen Spieler bundesweit zu spielen. In den AGB's des Anbieters heißt es aber ganz deutlich, dass die Teilnahme an den Spielen nur Spielern erlaubt ist, die ihren alleinigen Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Wird also von einem anderen Bundesland außer Schleswig-Holstein, das Glücksspiel betrieben, dann handelt es sich um ein illegales Glückspiel, das strafbar ist. Das Unternehmen, welches also in Schleswig-Holstein eine Lizenz zum Glücksspiel oder zu Wettspielen erworben hat, darf sein Angebot auch nur Spielern mit Wohnsitz Schleswig-Holstein zur Verfügung stellen. Das vollständige Urteil kann bei Interesse auch auf den Seiten des Oberverwaltungsgerichts NRW nachgelesen werden. Das Gesetz wurde vom OVG Münster mit Beschluss vom 13.11.2014 aktenkundig und findet daher auch Anwendung.